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Sozialversicherungsrecht: Neue Selbstständigenvorsorge |
Analog zur Regelung der Abfertigung Neu für Arbeitnehmer ist seit 1.1.2008 auch für Selbstständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen worden. Die Beiträge (1,53 % der Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung) werden über die Sozialversicherungsanstalt eingehoben und bei einer Mitarbeitervorsorgekasse angelegt, die der Selbstständige selbst wählen kann (derzeit sind neun am Markt). Für die Veranlagung besteht eine Kapitalgarantie, jedoch keine Zinsgarantie. Verfügung über die Beiträge
Auszahlungsmodus
Steuerliche BegünstigungenDie Auszahlung des Kapitals als Einmalbetrag
unterliegt dem begünstigten fixen Steuersatz von 6 %, die
Auszahlung als Rente (Pensionskasse oder
Pensionszusatzversicherung) ist überhaupt steuerfrei. Die
Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgaben (senken die
Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer). |
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