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Sozialversicherungsrecht: Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer im GSVG |
Gewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- (Wert 2008: 15,75 %) und Krankenversicherung (Wert 2008: 7,65 %) befreien lassen. Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein Krankenversicherungsschutz gegeben. Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch
bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden
jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein
Krankenversicherungsschutz gegeben.
Im Nachhinein werden die Voraussetzungen anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides geprüft. |
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