Steuerberater Traun, Linz - Reichinger, Newsarchiv
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Newsarchiv

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Das Auto im Steuerrecht
Das Auto – das Liebkind vieler Österreicher – ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, zum Leidwesen vieler aber auch
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Teilzeit: 25 %ige Zuschlagspflicht für Mehrarbeit legal umgehen
Teilzeitbeschäftigten gebührt seit 1.1.2008 ein Zuschlag von 25 % für Mehrarbeit. Sind beispielsweise 20 Stunden im Dienstvertrag vereinbart, könnten Mehrstunden
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Wesentlich strengere Sanktionen bei Verletzung der Arbeitszeitaufzeichnungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Seit Jänner 2008 sind die Sanktionen bei Verletzung dieser Vorschrift
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Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften in Deutschland und Österreich
Trotz des Auslaufens des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland im Bereich der Erbschaftssteuer müssen österreichische Erblasser und Erben nicht befürchten, dass zwischen
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Sozialversicherungsrecht: Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer im GSVG
Gewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- (Wert
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Teilzeit: 25 %ige Zuschlagspflicht für Mehrarbeit legal umgehen


Teilzeitbeschäftigten gebührt seit 1.1.2008 ein Zuschlag von 25 % für Mehrarbeit. Sind beispielsweise 20 Stunden im Dienstvertrag vereinbart, könnten Mehrstunden damit teurer werden. Nachfolgend zeigen wir Möglichkeiten auf, mit denen sich ein Zuschlag verhindern lässt.

  • Mehrstunden werden nicht zuschlagspflichtig, wenn sie noch im selben Quartal (oder einem anderen, definierten Dreimonatszeitraum) durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden.
  • Eine unregelmäßige, an Saisonspitzen angepasste Arbeitszeit kann im Vorhinein vereinbart werden (z. B. im Einzelhandel Jänner bis Oktober 20 Stunden, November, Dezember 25 Stunden) und gilt nicht als Mehrarbeit.
  • Sieht der Kollektivvertrag zuschlagsfreie Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte vor (z. B. im Handel im Ausmaß von 1,5 Stunden pro Woche), ist dieselbe Stundenanzahl auch bei Teilzeitbeschäftigten zuschlagsfrei.
  • Gebühren für dieselbe zeitliche Mehrleistung auch andere Zuschläge, gilt nur der höchste Zuschlag.
  • Schließlich können die Kollektivvertragspartner den Zuschlag auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche maßschneidern und etwa einen anderen Durchrechnungszeitraum oder einen anderen Zuschlag vereinbaren, der auch niedriger als 25 % sein kann.
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