Steuerberater Traun, Linz - Reichinger, Newsarchiv
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Newsarchiv

Juni 2008
Mai 08
April 08
März 08
Jänner 08
Dezember 07
November 07
Oktober 07
September 07
August 07
Highlights des Abgabensicherungsgesetzes 2007
Das Abgabensicherungsgesetz wurde im Dezember vorigen Jahres verabschiedet. Es ist ein Sammelgesetz und betrifft verschiedene Abgabengesetze. Grundsätzlich treten die Änderungen
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„24-Stunden-Hausbetreuung“ – Abgabenpflichten
Die „24-Stunden-Betreuung“ von Personen in deren Privathaushalten wird arbeitsrechtlich im Hausbetreuungsgesetz (HBeG) geregelt. Nachfolgend sollen schwerpunktmäßig die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen
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Freie Dienstnehmer: Erhöhung der Sozialabgaben ab 2008
Nochmals möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für freie Dienstnehmer ab 2008 wesentlich mehr Sozialabgaben zu leisten sind. Im Bereich
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Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) erweitert.
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Sozialversicherungsrecht: Schwerarbeitermeldung bis Ende Februar 2008
Die Meldung der Schwerarbeitszeiten an den Krankenversicherungsträger ist jeweils bis Ende Februar des Kalenderjahres, das der Verrichtung der Schwerarbeit folgt,
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Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008


Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) erweitert.

Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW laut Einheitskontenrahmen – EKR – 063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732-733 und 744-747) anzugeben.
In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude laut EKR 030-037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.
Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.

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Tipp

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