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Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008
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Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den
Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen
neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028
(Gebäude) einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW laut Einheitskontenrahmen – EKR –
063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR
732-733 und 744-747) anzugeben.
In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude laut EKR
030-037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070)
und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.
Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den
österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet. |
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