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Highlights des Abgabensicherungsgesetzes 2007 |
Das Abgabensicherungsgesetz wurde im Dezember vorigen Jahres verabschiedet. Es ist ein Sammelgesetz und betrifft verschiedene Abgabengesetze. Grundsätzlich treten die Änderungen mit Anfang 2008 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen haben wir für Sie dargestellt. Freibetrag für investierte Gewinne beiEinnahmen-Ausgaben-Rechnern Begünstigungsfähige Wertpapiere werden ab 1.1.2008 nicht mehr als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter für ausscheidende Wertpapiere anerkannt. Alle anderen beweglichen körperlichen begünstigungsfähigen Wirtschaftsgüter sind für eine Ersatzbeschaffung weiterhin geeignet. Allgemeine – unverändert gebliebene – Voraussetzung für die Begünstigungsfähigkeit: Nutzungsdauer von zumindest vier Jahren. Ausgenommen davon sind insbesondere Gebäude, PKW, geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Rechnungsausstellungspflicht an Private im Zusammenhang mit Grundstücken und GebäudenAb 2008 ist ein Unternehmer bei Erbringung von steuerpflichtigen Werklieferungen oder Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (dazu gehören auch Gebäude) auch gegenüber Privaten verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Die Rechnungsausstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes erfolgen. Unternehmer sind seit 2004 generell verpflichtet, Rechnungen über Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmer oder Körperschaften auszustellen. Verlust des Vorsteuerabzugs bei Wissen oder Wissenmüssen von UmsatzsteuerfinanzvergehenEs sollte daher insbesondere darauf geachtet werden, dass
Eingangsrechnungen alle gesetzlichen Merkmale erfüllen. Eigenverbrauchsbesteuerung bei Pkw-LeasingDie zweifellos gemeinschaftswidrige Regelung der Eigenverbrauchsbesteuerung für Pkw-Leasing im Ausland (insbesondere Leasing in Deutschland) wurde bis 31.12.2010 verlängert. Aufrollung der LohnverrechnungAufrollungen der Lohnabrechnungen, die das Vorjahr betreffen, müssen dem Vorjahr zugerechnet werden, wenn sie bis zum 15. Februar ausbezahlt werden. Wenn sie aber bis zum 15. Februar zwar ausbezahlt werden, aber keine Aufrollung vorgenommen wird, sind sie dem Lohnzahlungszeitraum Dezember zuzuordnen. Bisher galt der Stichtag 15. Jänner. Die neue Frist gilt für Veranlagungszeiträume ab 2007. |
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