Steuerberater Traun, Linz - Reichinger, Newsarchiv
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Newsarchiv

Juni 2008
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Dezember 07
November 07
Oktober 07
September 07
August 07
OGH kippt Mietvertragsklauseln
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei richtungsweisenden Entscheidungen Stellung zur Nichtigkeit von Mietvertragsklauseln genommen. Hierbei sind insbesondere folgende Differenzierungen
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Kosten für Pflegepersonal als außergewöhnliche Belastung
In letzter Zeit werden vermehrt behinderte Personen im eigenen Haushalt von ausländischem Pflegepersonal gepflegt. Dabei fallen Kosten sowohl für das
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Mitteilungspflicht über Honorare
Für Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt
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Touristenexport: keine Anhebung der € 75-Umsatzgrenze
Die geplante Erhöhung der Grenze von € 75,00 auf € 175,00 für die Rückerstattung der Umsatzsteuer wurde nicht umgesetzt.
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Pensionserhöhung 2008
Zum 1.1.2008 werden die Pensionen wie folgt erhöht:
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Mitteilungspflicht über Honorare


Für Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt werden.

Die Mitteilungen sind elektronisch bis Ende Feber des Folgejahres (wenn die elektronische Übermittlung unzumutbar ist, auf dem Papierformular bis Ende Jänner) vom Unternehmer sowie von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt zu übermitteln.
Dem Empfänger ist eine entsprechende Mitteilung bis Ende Jänner des Folgejahres auszustellen.

Der Empfänger muss die erhaltenen und bestätigten Beträge in den Beilagen zur Einkommensteuererklärung gesondert ausweisen.
Für Bagatellfälle (Fälle, bei denen das Honorar im Einzelfall nicht mehr als € 450,00 bzw. für ein Kalenderjahr nicht mehr als € 900,00 beträgt) kann die Mitteilung entfallen.

Für folgende Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) sind derartige Mitteilungen auszustellen:

  • Freie Dienstnehmer
  • Aufsichtsräte, Verwaltungsräte
  • Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
  • Stiftungsvorstände
  • Selbstständige Vortragende, Lehrende und Unterrichtende
  • Kolporteure und Zeitungszusteller
  • Privatgeschäftsvermittler
  • Funktionäre von öffentlichrechtlichen Körperschaften 
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