Steuerberater Traun, Linz - Reichinger, Newsarchiv
Volltextsuche:
Steuerberatung Reichinger GMBHdesign by atikon.com
Zurück zur letzten Seite 

Newsarchiv

Juni 2008
Mai 08
April 08
März 08
Februar 08
Jänner 08
November 07
Oktober 07
September 07
August 07
Betriebliche Gebäudenutzung durch Miteigentümer, insbesondere Ehepartner
Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich
nähere Details
Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner
(Weihnachts-)Geschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Ein diese Grenze übersteigender
nähere Details
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Entwicklungen im Zuge deren Wegfalls
Auf Grund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer per August 2008 wurde seitens Deutschlands das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich der Erbschaftssteuer
nähere Details
Vorsteuerabzug - Rechnungen in fremder Sprache
Im Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?
nähere Details
Bausparprämie steigt 2008
Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.
nähere Details
Sozialversicherungsrecht
Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage
nähere Details

Bausparprämie steigt 2008


Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.

Das sind also € 40,00 für einen Vertrag, welcher der Fördergrenze von € 1.000,00 pro Jahr entspricht. Diese Anpassung betrifft nicht nur neu abgeschlossene, sondern auch alle bereits laufenden „Bausparer“. Zweiter Faktor für den Ertrag des Bausparers ist der Zinssatz, den die Bausparkassen herausgeben. Als Bausparer hat man Anspruch auf ein günstiges Darlehen. Die normale Laufzeit eines Bausparvertrages beträgt sechs Jahre. Die Einzahlung kann einmal (€ 6.000,00), jährlich (€ 1.000,00)  bzw. monatlich (€ 83,33) erfolgen. Löst man den Vertrag vorzeitig auf, muss man grundsätzlich die staatliche Förderprämie zurückzahlen.

Ist jedoch der Grund für die Auflösung die Bestreitung der Kosten für Aus- und Weiterbildung oder Pflegekosten (u. a. Ausgaben für Pflegeheimplätze, Verdienstentgang wegen Betreuung von Angehörigen oder Kurkosten), braucht die Prämie nicht zurückbezahlt werden.

nach oben

Tipp

4050 Traun, Bahnhofstraße 39 | 07229/71888 DW: 4 | steuerberatung@reichinger.com | www.reichinger.com