Steuerberater Traun, Linz - Reichinger, Newsarchiv
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Newsarchiv

Juni 2008
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April 08
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Jänner 08
November 07
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September 07
August 07
Betriebliche Gebäudenutzung durch Miteigentümer, insbesondere Ehepartner
Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich
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Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner
(Weihnachts-)Geschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Ein diese Grenze übersteigender
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Erbschafts- und Schenkungssteuer - Entwicklungen im Zuge deren Wegfalls
Auf Grund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer per August 2008 wurde seitens Deutschlands das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich der Erbschaftssteuer
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Vorsteuerabzug - Rechnungen in fremder Sprache
Im Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?
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Bausparprämie steigt 2008
Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.
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Sozialversicherungsrecht
Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage
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Vorsteuerabzug - Rechnungen in fremder Sprache


Im Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?

Zum Vorsteuerabzug ist ein Unternehmer nur berechtigt, wenn die Rechnung die gesetzlich determinierten Rechnungsmerkmale (z. B. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung) aufweist. Wenn diese Merkmale in einer fremden Sprache angegeben sind, kann die Finanzbehörde aufgrund dieser Tatsache den Vorsteuerabzug nicht verwehren. Sie kann jedoch eine beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache verlangen.

Hinweis: Die Entscheidung, in welcher Sprache eine Rechnung auszustellen ist, trifft grundsätzlich der Rechnungsaussteller. Der Rechnungsaussteller kann sich aber gegenüber dem Leistungsempfänger vertraglich zur Verwendung einer bestimmten Sprache verpflichten.

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Tipp

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