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Sozialversicherungsrecht – Brutto-Mindestlohn von € 1.000,00 |
Ferner einigten sich der ÖGB und die Wirtschaftskammer auf einen Brutto-Mindestlohn in der Höhe von € 1.000,00 pro Monat. Die Umsetzung soll in Branchen, in denen der Mindestlohn derzeit zwischen € 900,00 und € 1.000,00 beträgt, bis Jänner 2008, in Bereichen, in denen unter € 900,00 gezahlt wird, bis Jänner 2009 größtenteils durch Branchen-Kollektivverträge erfolgen. Von der Vereinbarung ausgeschlossen bleiben aber Lehrlinge und Praktikanten sowie Arbeitnehmer im Bereich der freien Berufe, wie zum Beispiel Helfer bei Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftstreuhändern. Vertreter der freien Berufe waren zwar bei den Verhandlungen anwesend, da die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe aber noch nie getagt hatte, konnte hier bislang kein Einvernehmen erreicht werden. |
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