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Sozialversicherungsrecht – Änderung der Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zum Insolvenzausgleichsfond ab 2008
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Die Sozialpartner präsentierten vor kurzem auf nachstehendes Paket, es
gilt als sicher, dass der Gesetzgeber dem auch folgen wird:
- Für Angestellte wird der Krankenversicherungsbeitrag um 0,15
Prozentpunkte erhöht, wobei die Erhöhung zu gleichen Teilen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Bei den Arbeitern
hingegen ist die Erhöhung gänzlich von den Arbeitgebern zu tragen.
- Der Beitragssatz der Gewerbetreibenden sinkt – zwecks Angleichung an
das Beitragsniveau bei Arbeitern und Angestellten – um 1,45
Prozentpunkte.
- Ferner werden die Beiträge zum Insolvenzausgleichsfonds um 0,15
Prozentpunkte reduziert.
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