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Auch die Schenkungssteuer ist verfassungswidrig |
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) führte – wie schon bei der Erbschaftssteuer – in seinem Erkenntnis aus, dass die Steuer auf Basis der unsachlichen Einheitswerte erhoben wird. Bis zum 31.7.2008 gilt – sofern der Gesetzgeber nicht vorher
gesetzliche Änderungen durchführt – die derzeit bestehende Rechtslage zur
Schenkungssteuer. Inwieweit die Schenkungssteuer aufrechterhalten bleiben soll, ist momentan Gegenstand der politischen Meinungsbildung. Das Finanzminsterium jedenfalls sieht folgende Problematiken bei Wegfall der Schenkungssteuer: Einerseits stellt das Nicht-dokumentieren von Schenkungsvorgängen bei Betriebsprüfungen ein Problem dar, da jede sich nicht ausgehende Vermögensrechnung mit einer Schenkung erklärt werden könnte. Andererseits kann es zwischenstaatliche Probleme geben. Vor allem Liechtenstein ist jenes Land, in das große Vermögensabflüsse hingehen könnten, da es dort so gut wie keine Ertragsbesteuerung und nur eine geringe Vermögensbesteuerung gibt. Immobilien-SchenkungenFerner wies der VfGH darauf hin, dass bei einem allgemeinen Auslaufen der Schenkungssteuer die steuerliche Sonderbelastung einer Liegenschaftsübertragung mit einer Grunderwerbsteuer verfassungrechtlich bedenklich sein könnte. |
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