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Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober – Was allgemein Zinsen beim Finanzamt kosten |
Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2006 per 1. Oktober noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, müssen bei entsprechend hohen Steuernachzahlungen mit einer Zinsbelastung aufgrund ihrer späten Steuerentrichtung rechnen. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden. Wenn Abgabepflichtige Ihre Nachzahlung für die
Einkommen-/Körperschaftsteuer 2006 erst aufgrund eines nach dem 1. Oktober
ergangenen Bescheides entrichten, so genießen sie gegenüber anderen
Steuerpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits einen
entsprechenden Zahlungsabfluss für Ihre Steuernachzahlung verkraften
mussten, einen Zinsvorteil. Aus dieser Überlegung wurde vor wenigen Jahren
– erstmals mit der Veranlagung für 2000 – die so genannte
„Anspruchsverzinsung“ eingeführt. AussetzungszinsenDiese werden von der Finanz für die Aussetzung der Einhebung von der
Steuer für den Zeitraum der „offenen“ Berufung verlangt, wenn die Berufung
nicht erfolgreich war. StundungszinsenStundungszinsen sind Zinsen, die an die Finanz für Zahlungserleichterungen bezahlt werden und betragen derzeit 7,69 % (4,5 % über dem Basiszinsatz, Bagatellgrenze von € 50,00). |
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